Kampagnenplanung
Briefing, Zielgruppe und Kanäle pro Sortiment und Markt
Kampagnen planen, Packung, Social und Influencer-Briefings aus einem Konzept produzieren und jede Wirkaussage gegen die Studie prüfen, die sie belegt, vor dem Launch statt danach. Ein Ablauf, ein Audit-Trail.
Vertraut von führenden Unternehmen
Artikel 20 der Kosmetikverordnung verlangt, dass jede Werbeaussage durch Unterlagen belegt ist. Ohne eine zentrale, aktuelle Referenz dafür, was bereits belegt ist, kann niemand sagen, welche Formulierung noch trägt.
Heute
Mit Caidera
2Quellen
Werbeaussagen leben in Decks und Briefings, die Nachweise im Produktsicherheitsbericht. Beide driften auseinander.
Eine Referenz für belegte Aussagen
Dermatologische Tests und Verbraucherstudien liegen neben der Formulierung, die sie stützen. Wer schreibt, sieht beim Schreiben, was gedeckt ist.
2Regelwerke
EU- und UK-Kennzeichnung laufen auseinander, Übersetzungsfehler und fehlende Warnhinweise folgen.
Pro Markt, aus derselben Quelle
Marktregeln werden einmal konfiguriert und greifen bei jeder Adaption, samt Pflichthinweisen.
6Kriterien
Für Kosmetik gibt es keine Liste zugelassener Aussagen, nur sechs abstrakte Kriterien aus der Verordnung 655/2013. Was sie im Einzelfall bedeuten, entscheidet sich erst hinterher.
Kriterien auf eure Aussagen angewendet
Jede Wirkaussage wird gegen die sechs Kriterien und euren hinterlegten Nachweis geprüft, mit der Studie daneben.
In jeder Phase dieselben Nachweise, dieselben Markenregeln, derselbe Audit-Trail. Nichts muss neu erklärt werden, nichts geht zwischen Märkten und Kanälen verloren.
Kampagnenplan, Erstellung, Prüfung, Markenregeln und Assets, alle auf denselben Nachweisen, konfiguriert für euer Sortiment und eure Märkte.
Briefing, Zielgruppe und Kanäle pro Sortiment und Markt
Packungstexte, Social und Influencer-Briefings aus einem Konzept
Art. 20 · Nicht belegt
Nachweise nach Artikel 20 und eure Markenregeln in einem Lauf
Belegte Formulierungen mit der Studie dahinter, statt verstreuter Unterlagen
Freigegebene Assets, versioniert und auffindbar, mit dem Review daneben, das sie freigegeben hat
Hier unterscheidet sich ein Kosmetik-Ablauf von jedem anderen. Artikel 20 legt die Beweislast bei euch, und keine Behörde gibt eine Aussage vorab frei. Geprüft wird gegen eure eigenen Nachweise, und Reviewer sehen, welche Studie welche Formulierung deckt.
Regelwerke werden pro Markt und Sortiment konfiguriert. Eure eigenen Marken- und Reviewanforderungen stehen gleichberechtigt daneben.
Bringt ein echtes Briefing und eure Markenrichtlinien mit. Wir zeigen euch den ganzen Durchlauf an eurem Material: planen, texten, prüfen, freigeben.
Unverbindlich · Persönliche Beratung
